Trennhinweis e.V. begrüßt die Umsetzung der EmpCo-Richtline in Deutschland.



München, 14. Juli 2026 –
Der Gesetzgeber hat die Umsetzung der europäischen „EmpCo-Richtlinie“ (Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825) in Deutschland beschlossen. Dadurch werden „Greenwashing“ in der Werbung und irreführende Praktiken bei Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegeln verhindert. Die neuen Regelungen stärken

  • den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Praktiken,
  • fairen Wettbewerb im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte und
  • somit den Umweltschutz.

Der Trennhinweis e.V. begrüßt diese neuen Regelungen.

Das vom Trennhinweis e.V. kostenfrei zur Verfügung gestellte Trennhinweis-Symbol für Verkaufsverpackungen ist kein „Nachhaltigkeitssiegel“ und daher von den neuen gesetzlichen Regelungen nicht betroffen. Nach der gesetzlichen Definition ist ein Nachhaltigkeitssiegel

„ein freiwilliges öffentliches oder privates Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder Ähnliches mit dem Ziel, ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit gegenüber Verbrauchern in Bezug auf ihre ökologischen oder sozialen Merkmale oder beides hervorzuheben oder zu fördern“.

Das Trennhinweis-Symbol enthält keine Aussage über „ökologische oder soziale Merkmale“ des gekennzeichneten Produkts und fällt daher nicht unter diese gesetzliche Definition. Der Trennhinweis verfolgt nämlich allgemein das Ziel, Verbraucher*innen über das Thema Mülltrennung aufzuklären und so dafür zu sorgen, dass mehr Verpackungen richtig entsorgt und „Fehlwürfe“ vermieden werden. Durch richtige Mülltrennung können Verpackungen hochwertig recycelt und in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. So werden der Ressourcenverbrauch sowie der CO2-Ausstoß reduziert und damit die Umwelt entlastet. Der Trennhinweis fördert die Umwelt damit ganz allgemein, ohne dass hierfür eine Aussage zu „ökologischen oder sozialen Merkmalen“ des jeweiligen Produkts notwendig ist.

Die entsprechenden Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb treten am 27.09.2026 in Kraft und müssen ab dann beachtet werden. Unternehmen müssen aber bereits jetzt reagieren und handeln, da die Anpassung von Produktverpackungen und die Planung von Werbekampagnen viel zeitlichen Vorlauf brauchen.

Rechtlicher Hinweis: Mit dieser Mitteilung erläutert der Trennhinweis e.V. seine Einschätzung zur neuen Rechtslage. Unabhängig davon liegt die rechtliche Verantwortung dafür, dass eine mit dem Trennhinweis-Symbol gekennzeichnete Verkaufsverpackung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, ausschließlich beim jeweiligen Hersteller.

Über den Trennhinweis e.V.

Der Trennhinweis e.V. setzt sich für die qualitative und quantitative Optimierung der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen ein. Der Verein ist eine gemeinsame Initiative dualer Systeme in Deutschland, die bundesweit für die Organisation der Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen verantwortlich sind. Hersteller und Händler von Verpackungen können die vom Verein zur Verfügung gestellten Trennhinweise kostenfrei auf ihre Verkaufsverpackungen aufdrucken. Mit verständlichen Symbolen informieren die Hinweise über die korrekte Trennung und Entsorgung der jeweiligen Verpackung. Damit verfolgt der Trennhinweis e.V. das Ziel, Verbraucher*innen über das Thema Mülltrennung aufzuklären und so dafür zu sorgen, dass mehr Verpackungen hochwertig recycelt und in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. So werden der Ressourcenverbrauch sowie der CO2-Ausstoß reduziert und damit die Umwelt entlastet.